Nach der ersten Kontaktaufnahme über Telefon oder E-Mail vereinbaren wir einen ersten Termin. Ein Termin umfasst immer 50 Minuten.
In der Regel gestatten private Versicherungen fünf probatorische Sitzungen. Das sind Sitzungen, die dem gegenseitigen Kennenlernen, der Diagnostik, und dem Zusammentragen der notwendigen Informationen zum Stellen eines Psychotherapieantrags dienen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, wie viele probatorische Sitzungen abgerechnet werden dürfen und welche Regelungen in Ihrem Vertrag aufgeführt sind – z.B. eine Beschränkung der übernommenen Therapiesitzungen im Jahr auf 20 Sitzungen oder Ähnliches.
Sie beantragen vor der oder im Anschluss an die erste Sitzung die Unterlagen zur Antragsstellung bei Ihrer Versicherung/Beihilfe und reichen den beiliegenden Konsiliarbericht bei Ihrem Hausarzt oder Psychiater ein – ohne diesen kann kein Psychotherapieantrag erfolgen.
Nach diesen probatorischen Sitzungen erfolgt die Stellung des Psychotherapieantrags an Ihre Versicherung/Ihre Beihilfe, sodass eine Therapiepause von bis zu 6 Wochen entstehen kann. Dies ist der gesetzlich vorgegebene Rahmen für eine Rückmeldung der Versicherung. Der detaillierte, anonymisierte Bericht wird von Ihrer Versicherung/Beihilfe im verschlossenen Umschlag an einen externen Gutachter versandt.
Je nach Komplexität der Erkrankung wird eine Kurzzeit- (25 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60 Sitzungen) beantragt. Bitte sprechen Sie mich im ersten Gespräch gerne auf Unklarheiten an, dann können wir diese klären.
Alternativ biete ich auch Behandlungen für Selbstzahler an, was bedeutet, dass die oben genannten formalen Schritte entfallen und Sie die Kosten der Therapie selbst tragen. Die Vergütung der Therapiesitzungen findet hierbei in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) statt, sodass bei einem üblichen 2,3fachen Satz 100€ pro Sitzung anfallen. Dies hat für Sie den Vorteil, dass wir die Behandlung zeitnah und unkompliziert beginnen können.